AGB
Arbeitshöhe über 4 Meter
• Sollten die Glasflächen nur mittels Gerüst oder ähnlicher technischer Hilfsmittel zu erreichen sein, dies gilt ab einer Arbeitshöhe über 4 Meter-Höhe, sind die nötigen Einrichtungen durch den Auftraggeber, den Kunden, zu stellen, soweit nicht anders vereinbart.
• Wird durch den Auftraggeber, den Kunden, kein Gerüst gestellt werden, wird dies ab einer Arbeitshöhe von 4 Meter-Höhe durch den Auftragsnehmer, Firma Sonnenschutz T. Arndt, gegen Aufpreis gestellt. Dies wird bereits bei Angebotserstellung ersichtlich.
Glasflächenhinweise
• Der Auftraggeber, der Kunde hat die Sorge zu tragen, dass die Glasflächen frei zugänglich sind. Darunter zählt die Fensterbank, vor dem Fenster stehende Objekte oder Fliegengitter bei Außenfolierung.
• Die Materialien sind ausschließlich zur Montage auf völlig planen Glasflächen geeignet.
• Da Verglasungen einer Vielzahl von Einflussfaktoren ausgesetzt sind, kann keine Haftung für eventuell möglichen Glasbruch übernommen werden.
• Der Auftraggeber, der Kunde, ist für die Auswahl des Folientyps und dessen Verträglichkeit mit der Verglasung selbst verantwortlich.
• Die Haftung erstreckt sich ausschließlich auf den Rechnungswert der gelieferten Dienstleistung.
• Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nachzulesen unter: www.sonnenschutz-arndt.de/agb
Folierungshinweise
• Die Abrechnung erfolgt nach endgültigem Aufmaß (in Quadratmetern, Laufmetern, nach Pauschalen).
• Der angebotene Preis bezieht sich auf die angefragte und angebotene Menge.
• Kreise, Dreiecke und Sonderformen von Fenstern werden als Rechtecke gemessen und berechnet.
• Arbeiten, welche nicht im Angebot aufgeführt sind, werden durch den Auftragnehmer, Firma Sonnenschutz
T. Arndt, gesondert auf die Montagebestätigung gekennzeichnet und in Rechnung gestellt.
• Aus montagetechnischen Gründen werden die Folien mit einem Abstand von ca. 1-2mm zum Fensterrahmen verlegt.
• Sollten die Glasmaße die Folienbreite ( von maximal 1,82m ) in Höhe und Breite übersteigen, werden die Folienbahnen mit Ansatz verlegt. Hierbei ist die Ansatzkante leicht sichtbar. Der Auftraggeber, der Kunde entscheidet, ob dieser Horizontal oder Vertikal verlegt wird. !Dieses Verfahren beeinträchtigt die Funktion der Folie nicht!
• Vereinzelte Einschlüsse von Partikeln, bis 2mm, können nicht ganz ausgeschlossen werden.
• Etwaige optische Beeinträchtigungen, Schlieren und Wasserblasen verschwinden durch die Trocknung.
Reinigung (gesonderte Hinweise siehe PDF: „Reinigungshinweise nach Montage“)
• In den ersten 4 Wochen nach Anbringung der Folie darf sie weder gewaschen, noch berührt werden.
• Erst nach Ablauf dieser Zeit (4 Wochen) ist die Verbindung der Folie und Glas abgeschlossen.
• Die erste Reinigung sollte erst 4 Wochen nach Aufbringung der Folie erfolgen.
• Die Garantiebedingungen gelten nur mit der (mindestens) einmal jährlichen Reinigung der folierten Fenster. Nachweise dieser, bei Mängel, von Vorteil.
