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AGB

Arbeitshöhe über 4 Meter
• Sollten die Glasflächen nur mittels Gerüst oder ähnlicher technischer Hilfsmittel zu erreichen sein, dies gilt ab einer Arbeitshöhe über 4 Meter-Höhe, sind die nötigen Einrichtungen durch den Auftraggeber, den Kunden, zu stellen, soweit nicht anders vereinbart.
• Wird durch den Auftraggeber, den Kunden, kein Gerüst gestellt werden, wird dies ab einer Arbeitshöhe von 4 Meter-Höhe durch den Auftragsnehmer, Firma Sonnenschutz T. Arndt, gegen Aufpreis gestellt. Dies wird bereits bei Angebotserstellung ersichtlich.


Glasflächenhinweise
• Der Auftraggeber, der Kunde hat die Sorge zu tragen, dass die Glasflächen frei zugänglich sind. Darunter zählt die Fensterbank, vor dem Fenster stehende Objekte oder Fliegengitter bei Außenfolierung.
• Die Materialien sind ausschließlich zur Montage auf völlig planen Glasflächen geeignet.
• Da Verglasungen einer Vielzahl von Einflussfaktoren ausgesetzt sind, kann keine Haftung für eventuell möglichen Glasbruch übernommen werden.
• Der Auftraggeber, der Kunde, ist für die Auswahl des Folientyps und dessen Verträglichkeit mit der Verglasung selbst verantwortlich.
• Die Haftung erstreckt sich ausschließlich auf den Rechnungswert der gelieferten Dienstleistung.
• Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nachzulesen unter: www.sonnenschutz-arndt.de/agb


Folierungshinweise
• Die Abrechnung erfolgt nach endgültigem Aufmaß (in Quadratmetern, Laufmetern, nach Pauschalen).
• Der angebotene Preis bezieht sich auf die angefragte und angebotene Menge.
• Kreise, Dreiecke und Sonderformen von Fenstern werden als Rechtecke gemessen und berechnet.
• Arbeiten, welche nicht im Angebot aufgeführt sind, werden durch den Auftragnehmer, Firma Sonnenschutz
T. Arndt, gesondert auf die Montagebestätigung gekennzeichnet und in Rechnung gestellt.
• Aus montagetechnischen Gründen werden die Folien mit einem Abstand von ca.               1-6 mm zum Fensterrahmen verlegt.
• Sollten die Glasmaße die Folien-breite ( von maximal 1,82m ) in Höhe und Breite übersteigen, werden die Folienbahnen mit Ansatz verlegt. Hierbei ist die Ansatz-kante leicht sichtbar. Der Auftraggeber, der Kunde entscheidet, ob dieser Horizontal oder Vertikal verlegt wird. !Dieses Verfahren beeinträchtigt die Funktion der Folie nicht!
• Vereinzelte Einschlüsse von Partikeln, bis 4mm, können nicht ganz ausgeschlossen werden.
• Etwaige optische Beeinträchtigungen, Schlieren und Wasserblasen verschwinden durch die Trocknung.
Reinigung (gesonderte Hinweise siehe PDF: „Reinigungshinweise nach Montage“)
• In den ersten 4 Wochen nach Anbringung der Folie darf sie weder gewaschen, noch berührt werden.
• Erst nach Ablauf dieser Zeit (4 Wochen) ist die Verbindung der Folie und Glas abgeschlossen.
• Die erste Reinigung sollte erst 4 Wochen nach Aufbringung der Folie erfolgen!
• Die Garantiebedingungen gelten nur mit der (mindestens) zweimal (bis viermal) jährlichen Reinigung der folierten Fenster. Nachweise dieser, bei Mängel, von Vorteil.

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